Seit 2012 ist auch für Erlöse aus Immobilienverkäufen Einkommensteuer zu bezahlen. Erfahren Sie mehr über die Höhe der Steuer, deren Abwicklung und vor allem über die Ausnahmen, die zur Steuerfreiheit führen.
Die Steuer wird vom „Gewinn“ berechnet und beträgt 30% . Der Gewinn wiederum errechnet sich – vereinfacht dargestellt – aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis beim Ankauf der Immobilie samt Nebenkosten (Vertragserrichtung, Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, bestimmte Investitionen etc.) und dem Erlös des Verkaufs.
In den Fällen, in denen der Ankauf bereits vor April 2002 erfolgt ist, kann auch eine pauschalierte Berechnung für „Altvermögen“ erfolgen. Es fällt dann eine Steuer in fixer Höhe von 4,2% des Verkaufserlöses an.
Von der Steuer ist man dann befreit, wenn man bestimmte Zeiträume über seinen Lebensmittelpunkt/Hauptwohnsitz in der Immobilie hatte.
Dies ist der Fall, wenn man
a) vom Ankauf durchgehend bis zum Verkauf seinen Hauptwohnsitz im Objekt hatte und dieser Zeitraum auch mindestens 2 Jahre beträgt und man den Hauptwohnsitz mit dem Verkauf auch aufgibt, oder
b) man in den 10 Jahren vor dem Verkauf seinen Hauptwohnsitz mindestens 5 Jahre durchgehend im Objekt hatte und den Hauptwohnsitz mit dem Verkauf aufgibt.
Gerade beim zweiten Befreiungstatbestand passieren Verkäufern immer wieder teure Fehler. Ein typisches Beispiel finden Sie in meiner Sammlung, dem Gruselkabinett.
Die Steuer wird im Regelfall vom Vertragserrichter „selbstberechnet“. Das bedeutet, dass dieser die Daten und Belege, die er von der Verkäuferseite erhält, prüfen muss und dann diese Daten gemeinsam mit der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer der Finanzbehörde elektronisch (FinanzOnline) meldet. Die dabei errechnete Steuer wird sodann innerhalb der Zahlungsfrist an das Wohnsitzfinanzamt des Verkäufers bezahlt.
Wenn Sie beabsichtigen, eine Immobilie zu verkaufen, lassen Sie sich ehestmöglich rechtlich beraten und dabei auch die steuerliche Situation prüfen. Die von mir angebotene kostenlose Erstberatung oder das Startpaket für Verkäufer bieten Ihnen hierfür die perfekte Gelegenheit, Ihre weiteren Schritte zu optimieren und unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.