HAUSVERWALTUNG
Hilfe & Beratung
Als kompetenter Ansprechpartner stehe ich seit Jahren einigen Hausverwaltungen bzw. den jeweiligen Eigentümergemeinschaften unterstützend zur Seite.
Forderungsbetreibungen (§ 27 WEG)
Als Hausverwalter sind Sie verpflichtet, Rückstände von säumigen Eigentümern verlässlich einzufordern und zur Wahrung der Interessen der andern Miteigentümer, insbesondere um das Vorzugspfandrecht im Sinne des § 27 WEG zu sichern, innerhalb der 6 Monatsfrist für die Klagsanmerkung zu sorgen.
Lassen Sie mir einfach eine entsprechende Rückstandsliste zukommen und wir sorgen für die rechtzeitige und professionelle Betreibung der ausständigen Eigentümerbeiträge.
Außer den bei Klagseinbringung zu zahlenden Gerichtsgebühren, fallen für Sie und Ihre Kunden im Regelfall keine Kosten an, da diese von den säumigen Miteigentümern zu tragen sind und auch regelmäßig herein gebracht werden können. Dazu gehören auch die vorgestreckten Gerichtsgebühren.