VERTRAG „ALL INCL.“ FÜR KÄUFER

„Alles inklusive“, die Komplettabwicklung aus einer Hand zum fairen Fixpreis.

Neben dem Inhalt des Startpaketes sind die alle nachfolgend angeführten Leistungen zur sicheren und raschen Abwicklung und Umsetzung Ihres Immobilienkaufs inkludiert. Sie sehen aus der angeführten Übersicht auch den Ablauf einer typischen Kaufvertragsabwicklung.

Honorarangebot

Sie erhalten ein schriftliches Angebot über ein fixes Pauschalhonorar und die darin inkludierten Leistungen, Barauslagen, Nebenkosten und Gebühren.

Vertragserstellung

Nach Auftragserteilung und Erhalt aller erforderlichen Informationen, sowie Abklärung allfälliger besonderer Vertragsinhalte, erstelle ich innerhalb von 1 bis 2 Arbeitstagen den Vertragsentwurf und lasse Ihnen diesen zukommen.

Einholung von Genehmigungen, Zustimmungserklärungen, etc.

Ob Wohnbauförderung oder Ausländergrunderwerb, Verlassenschaftgericht, etc., ich kümmere mich darum, allfällig erforderliche Genehmigungen ehestmöglich einzuholen.

Fremdfinanzierung/Bankkredit

Wenn Sie den Ankauf ganz oder teilweise fremdfinanzieren, stimme ich mit Ihrer Bank oder Bausparkasse das weitere Vorgehen ab und sorge in weiterer Folge auch dafür, dass der Kredit nach Wunsch der Bank oder Bausparkasse im Grundbuch eingetragen wird.

Vertragstermin

Wenn der Vertragsentwurf zwischen Ihnen und der anderen Vertragspartei abgestimmt ist, organisiert das Kanzleiteam einen Termin zur Vertragsunterzeichnung. Dabei erkläre ich nochmals ausführlich den Vertragsinhalt. Erst danach erfolgt die Unterfertigung des Vertrages im Beisein eines von mir beigezogenen Notars.

Beglaubigung der Unterschriften

Der Notar sorgt für die Beglaubigung der Unterschriften auf dem Vertrag durch seine Kanzlei und lässt mir danach das Original des Vertrages wieder zukommen. Die Kosten des Notars sind im Pauschalhonorar inkludiert.

Treuhandschaft

Es wird ein eigenes speziell abgesichertes Konto eröffnet, auf das Sie und/oder die finanzierende Bank den Kaufpreis nach den Regelungen des Vertrages einzahlen.

Die Weiterleitung an die Verkäuferseite erfolgt erst, wenn die Durchführung aller erforderlichen Schritte im Grundbuch entsprechend abgesichert ist. Die Treuhandschaft wird durch die Treuhandabteilung der Rechtsanwaltskammer Wien (Elektronisches Anwaltliches Treuhandbuch) überwacht und kontrolliert.

So wird sichergestellt, dass der Treuhandbetrag nur auf Konten weiter geleitet werden kann, die die Verkäuferseite vorab schriftlich festlegt. Alle anderen Kontoverfügungen (Barabhebungen, Scheck, Überweisungen auf andere als die vorab festgelegten Konten) sind technisch unmöglich. Zusätzlich besteht Versicherungsschutz von bis zu € 15 Mio.

Lastenfreistellung

Wenn noch Kredite (Hypotheken), andere Zahlungsverpflichtungen der Verkäuferseite oder sonstige nachteilige Eintragungen im Grundbuch aufscheinen, kümmere ich mich darum, dass diese im Zuge der Abwicklung des Vertrages gelöscht werden. Kosten und Barauslagen, die mit der Lastenfreistellung im Zusammenhang stehen, trägt im Regelfall die verkaufende Partei.

Selbstberechnung Immobilienertragsteuer

Seit 2012 sind private Immobilienverkäufe steuerpflichtig (ImmoESt). Die ImmoEst muss, wenn man nicht wochenlange Verzögerungen in der Abwicklung in Kauf nehmen will, zusammen mit der Grunderwerbsteuer als „Selbstberechnung“ abgewickelt werden (s. nächster Punkt).

Ich erhebe bei der verkaufenden Partei, ob Ausnahmetatbestände vorliegen, sodass keine ImmoESt bezahlt werden muss, oder ob und in welcher Höhe ImmoESt anfällt. Besteht Steuerpflicht, dann melde ich den Fall elektronisch dem Finanzamt und sorge dafür, dass die anfallende Steuer pünktlich an das zuständige Finanzamt überwiesen wird.

Die Kosten für die ImmoEst-Abwicklung trägt die verkaufende Partei. Diese betragen je nach Aufwand € 150,– bis maximal € 480,–. Bei Vorliegen von Ausnahmetatbeständen verrechne ich für die entsprechende Bekanntgabe an das Finanzamt kein Honorar.

Selbstberechnung Grunderwerbsteuer

Über „Finanz-Online“ übermittle ich dem zuständigen Finanzamt die Vertragsdaten als „Selbstberechnung“, das System errechnet die zu zahlende Grunderwerbsteuer und gerichtliche Eintragungsgebühr und ich sorge dafür, dass die Beträge pünktlich an das Finanzamt bezahlt werden.

Grundbuch

Wenn alle erforderlichen Urkunden vorliegen, bringe ich das Grundbuchgesuch ein. Dies erfolgt „papierlos“ über den sogenannten „Elektronischen Rechtsverkehr“. Bei vielen Gerichten dauern die Erledigungen nur mehr wenige Tage.

Eintragung, Abschlusskontrolle

Das Gericht verständigt mich von der Durchführung der Eintragungen. Ich lasse dann einen aktuellen Grundbuchauszug erstellen, kontrolliere diesen und informiere Sie über die erfolgte Eintragung.

Schlussbrief/Honorarlegung

Erst wenn alles erledigt ist, erhalten Sie als Käufer zusammen mit den Originalurkunden die Honorarabrechnung gemäß der vereinbarten Pauschalabrechnung.