VERTRAG „ALL INCL.“ (für Verkäufer)

„Alles inklusive“, die Komplettabwicklung aus einer Hand zum fairen Fixpreis.

Üblicherweise wählt die Käuferseite den Vertragserrichter und trägt auch dessen Kosten. In vielen Fällen erfolgt die Abwicklung aber durch einen von der Verkäuferseite gewählten Vertragserrichter. Neben jenen speziellen Fällen, wo dies zwingende rechtliche Gründe hat (zB Bauträgerverträge) bestehen viele Verkäufer auf „ihren“ Vertragserrichter. Gerade dann, wenn schon wichtige Vorarbeiten und Vorbereitungen der Vertragsabwicklung erfolgt sind (etwa im Rahmen meines „Startpaketes“ ergeben sich dadurch auch Vorteile für die Käufer.

Die Bereitschaft, einen Vertragserrichter zu akzeptieren, den die Verkäuferseite auswählt, ist dann besonders hoch, wenn dessen Kosten bereits in den Kaufpreis eingepreist werden (und damit vom Verkäufer getragen werden), oder als faires Fixhonorar im Detail vorweg bekannt sind

Gerne übermittle ich Ihnen ein schriftliches Angebot über ein fixes Pauschalhonorar und die darin inkludierten Leistungen, Barauslagen, Nebenkosten und Gebühren. So ist es für Sie möglich, vorab genau zu kalkulieren und Ihre Immobilie zB „inklusive Treuhandabwicklung“ zu verkaufen, in der die typischen nachfolgenden Leistungen und Auslagen inkludiert sind:

Vertragserstellung

Nach Auftragserteilung und Erhalt aller erforderlichen Informationen sowie Abklärung allfälliger besonderer Vertragsinhalte, erstelle ich innerhalb von 1 bis 2 Arbeitstagen den Vertragsentwurf und lasse Ihnen diesen zukommen.

Einholung von Genehmigungen, Zustimmungserklärungen, etc.

Ob Wohnbauförderung oder Ausländergrunderwerb, Verlassenschaftgericht, etc. ich kümmere mich darum, allfällig erforderliche Genehmigungen ehestmöglich einzuholen. Anfallende Gebühren der Behörden etc. trägt die Käuferseite.

Lastenfreistellung

Wenn auf Ihrer Liegenschaft noch Lasten eingetragen sind, sorge ich dafür, dass die erforderlichen Abrechnungen eingeholt und im Zuge der Abwicklung des Vertrages die Belastungen ausbezahlt und gelöscht werden.-

Vertragstermin

Wenn der Vertragsentwurf zwischen Ihnen und der anderen Vertragspartei abgestimmt ist, organisiert das Kanzleiteam einen Termin zur Vertragsunterzeichnung. Dabei erkläre ich nochmals ausführlich den Vertragsinhalt. Erst danach erfolgt die Unterfertigung des Vertrages im Beisein eines von mir beigezogenen Notars.

Beglaubigung der Unterschriften auf dem Kaufvertrag

Damit ein Kaufvertrag auch für eine grundbücherliche Eintragung verwendet werden kann, müssen die Unterschriften auf dem Vertrag durch einen Notar beglaubigt werden. Die dafür anfallenden Kosten des Notars sind in meinem Pauschalhonorar inkludiert.

Treuhandschaft

Es wird ein eigenes speziell abgesichertes Konto eröffnet, auf das die Käuferseite bzw. finanzierende Bank den Kaufpreis nach den Regelungen des Vertrages einzahlt.

Die Weiterleitung an Sie erfolgt, sobald die Durchführung aller erforderlichen Schritte im Grundbuch entsprechend abgesichert ist. Die Treuhandschaft wird durch die Treuhandabteilung der Rechtsanwaltskammer Wien (elektronisches Anwaltliches Treuhandbuch) überwacht und kontrolliert.

So wird sichergestellt, dass der Treuhandbetrag nur auf Konten weiter geleitet werden kann, die von Ihnen vorab schriftlich festlegt wurden. Alle anderen Kontoverfügungen (Barabhebungen, Scheck, Überweisungen auf andere als die vorab festgelegten Konten) sind technisch unmöglich. Zusätzlich besteht Versicherungsschutz von bis zu € 15Mio.

Selbstberechnung Immobilienertragsteuer

Seit 2012 sind private Immobilienverkäufe steuerpflichtig (ImmoESt). Die ImmoESt muss, wenn man nicht wochenlange Verzögerungen in der Abwicklung in Kauf nehmen will, zusammen mit der Grunderwerbsteuer als „Selbstberechnung“ abgewickelt werden (s. nächster Punkt).

Ich kläre mit Ihnen, ob Ausnahmetatbestände vorliegen, sodass keine ImmoESt bezahlt werden muss, oder ob und in welcher Höhe ImmoESt anfällt. Gemeinsam mit der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer (siehe nächster Punkt) werden auch die Daten zur ImmoEST dem Finanzamt gemeldet. Besteht eine Steuerpflicht, dann sorge ich dafür, dass die anfallende Steuer pünktlich aus dem treuhändig erlegten Kaufpreis an das für Sie zuständige Finanzamt überwiesen wird.

Die Kosten für die ImmoESt-Abwicklung sind im Pauschale enthalten.

Selbstberechnung Grunderwerbsteuer

Über „Finanz-Online“ übermittle ich dem zuständigen Finanzamt die Vertragsdaten als „Selbstberechnung“, das System errechnet die zu zahlende Grunderwerbsteuer und gerichtliche Eintragungsgebühr und ich sorge dafür, dass die Beträge pünktlich an das Finanzamt bezahlt werden. Dies ist auch für Sie als Verkäufer wichtig, da es eine gesetzliche Mithaftung aller Beteiligten an einem Immobiliengeschäft für die Grunderwerbsteuer und die gerichtliche Eintragungsgebühr gibt.

Grundbuch

Wenn alle erforderlichen Urkunden vorliegen, bringe ich das Grundbuchgesuch ein. Dies erfolgt „papierlos“ über den sogenannten „Elektronischen Rechtsverkehr“. Bei vielen Gerichten dauern die Erledigungen nur mehr wenige Tage.

Eintragung, Abschlusskontrolle

Das Gericht verständigt mich von der Durchführung der Eintragungen elektronisch. Ich lasse dann einen aktuellen Grundbuchauszug erstellen, kontrolliere diesen und informiere Sie und die übrigen Parteien über die erfolgte Eintragung.

Schlussbrief/Honorarlegung

Erst wenn alles erledigt ist, erfolgt die Honorarabrechnung gemäß der Pauschalavereinbarung.