VERTRAGS-CHECK FÜR KÄUFER

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Üblicher Weise wählt die Käuferseite den Vertragserrichter aus. In manchen Fällen kann man sich aber den Vertragserrichter, selbst wenn man die Kosten dafür zu tragen hat, nicht aussuchen. Umso wichtiger ist es, den im Auftrag der Verkäuferseite erstellten Vertrag von Ihrem Vertragsbegleiter auf „Herz und Nieren“ prüfen zu lassen.

Lassen Sie mir den Vertragstext vorab per Mail oder Fax zukommen und Sie erhalten von mir umgehend ein Angebot über die Kosten der Vertragsprüfung. Diese liegen im Regelfall bei nur rund 0,1 bis 0,2 % des Kaufpreises!

Nach Auftragserteilung arbeite ich den Vertrag anhand einer von mir erstellten detaillierten Prüfliste ab und übermittle Ihnen binnen 1-2 Arbeitstagen den Vertrag samt Prüfprotokoll und allenfalls konkreten Vorschlägen für Änderungen oder Ergänzungen. Vermeiden Sie für Sie nachteilige Regelungen und damit unliebsame und teure Überraschungen.

> Ein paar negative Beispiele sehen Sie hier:

Nehmen Sie mich beim Wort und lassen Sie sich begleiten!

Rechtsanwalt Mag. Michael Gruner

Ihr Vertragsbegleiter
RA Michael Gruner