WISSENSWERTES2022-12-22T15:33:10+01:00

WISSENSWERTES

Unter dieser Überschrift werde ich Fachbegriffe und Themen aus dem Immobilienbereich für juristische Laien verständlich erklären und aufbereiten. Deshalb verzichte ich bewusst auf das Anführen von Paragraphennummern im Text und nehme auch juristische Unschärfen in Kauf.

Zur besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Es wird das generische Maskulinum verwendet, wobei beide Geschlechter gleichermaßen gemeint sind.

Die Information wurde nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird jedoch kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine individuelle juristische Beratung. Sie sind unverbindlich und nicht Gegenstand eines anwaltlichen Beratungsvertrages. Diese Information entspricht dem Gesetzesstand Dezember 2022. Allfällige spätere gesetzliche Änderungen sind damit (noch) nicht erfasst.

Immobilien und Versicherungen

Beim Kauf bzw. Verkauf von Immobilien taucht immer wieder die Frage auf, was mit bestehenden Versicherungen passiert. Im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) gibt es dazu in den §§ 69 bis 71 entsprechende Regelungen, rund um die „Veräußerung der versicherten Sache“. Die wesentlichsten

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Sale & Lease Back (Verkauf und Anmietung)

Dabei wird eine Immobilie verkauft und gleichzeitig verbindlich vereinbart, dass der Verkäufer sodann die Immobilie anmietet. Derartige Vertragskonstrukte waren bisher vor allem im gewerblichen Bereich üblich und dienten dazu, den verkaufenden Unternehmen liquide Mittel zu verschaffen. In letzter Zeit werden

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Leibrente

Bei der Leibrente handelt es sich um eine Form der Kaufpreiszahlung. Dabei wird der Kaufpreis nicht mit einem bestimmten Gesamtbetrag festgelegt, und dann in Raten bezahlt, sondern man einigt sich auf eine monatliche Zahlung, welche an den oder die Verkäufer

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Wohnungsgebrauchsrecht/Fruchtgenussrecht

Das Wohnrecht, auch Wohnungsgebrauchsrecht genannt, berechtigt zur Benützung einer Immobilie zu Wohnzwecken, nicht jedoch auch zur Vermietung (siehe dazu weiter unten die Ausführungen zum Fruchtgenussrecht). Wohnungsgebrauchsrechte werden häufig in Verbindung mit familiären Schenkungsverträgen verbunden. Der Geschenkgeber verschenkt dabei die

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Superädifikat / Das „schwebende“ Haus

Der Begriff Superädifikat kommt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie "Ein Gebäude, das darüber ist". Darüber deshalb, weil es in rechtlicher Hinsicht über dem Grund und Boden "schwebt". Solche Gebäude werden daher auch als "Überbau" oder in ländlichen Gebieten

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Partnerverträge/Lebensgemeinschaft

Das Zusammenleben und gemeinsame Wirtschaften ohne Trauschein oder eheähnliche Verpartnerung (> eingetragene Partnerschaft) entfaltet in vielen Bereichen des täglichen Lebens keine automatischen Regelungen, wie dies etwa im Eherecht der Fall ist. Es gibt zB nur dann ein gesetzliches Erbrecht eines

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Ausländergrundverkehr

Sollten Sie als Ausländer den Erwerb einer Immobilie in Österreich überlegen, empfehle ich Ihnen, vorrangig abzuklären, ob und ggf. welche Genehmigungen Sie für Ihr geplantes Immobiliengeschäft benötigen bzw. welche Ausnahmebestimmungen für Sie in Frage kommen könnten. Ich stehe Ihnen

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Bauträgervertrag

Von einem Bauträgervertrag spricht man dann, wenn die Käufer der Objekte mit ihren Zahlungen in Vorlage treten, das gekaufte Objekt vom Bauträger jedoch erst errichtet, bzw. fertig gestellt wird. In vielen Fällen, beginnen die Verkaufsabwicklungen schon vor Beginn der Bauarbeiten.

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Haftrücklass

Zur Absicherung von Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüchen wird vereinbart, dass ein Teil (üblicher Weise 2-3%) des Kaufpreises oder des Werklohnes vom Käufer oder Werkbesteller zurückbehalten wird. Sollte der Vertragspartner seinen Verpflichtungen, etwa bei Auftreten von Mängeln nicht nachkommen, dann soll der

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Alles rund ums Schenken

Erfreulicher Weise gibt es (derzeit noch) keine Schenkungs- und/oder Erbschaftssteuer. Darüber hinaus sind auch die Sätze bzw. die Bemessungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer und die gerichtliche Eintragungsgebühr deutlich geringer, als etwa beim Kauf. Informationen dazu und zu den Pflichten, die

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ImmoESt/Einkommensteuer für Ihre Immobilie

Seit 2012 ist auch für Erlöse aus Immobilienverkäufen Einkommensteuer zu bezahlen. Erfahren Sie mehr über die Höhe der Steuer, deren Abwicklung und vor allem über die Ausnahmen, die zur Steuerfreiheit führen. Die Steuer wird vom "Gewinn" berechnet und beträgt 30%

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Parifizierung

Anhand eines einfachen Beispiels erkläre ich, wie der rechtliche Weg vom (schlichten) Miteigentum zum Wohnungseigentum aussieht. Wie entstehen die Nutzwerte? Was versteht man unter der Parifizierung? Welche Schritte und Urkunden sind erforderlich, um eine gerechte und sichere Aufteilung des

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Rangordnung

Die Rangordnung Der Begriff „Rangordnung“ taucht fast zwangsläufig beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie auf. Meist wird er recht salopp als „Sperre“ oder „Reservierung“ im Grundbuch erklärt. Aber was ist das genau? In den allermeisten Fällen ist damit die Anmerkung

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Inventar

Inventar Niemand zahlt gerne Steuern und Gebühren und gerade bei Immobiliengeschäften trifft es in allen Fällen die Käufer (Grunderwerbsteuer/GrESt, Eintragungsgebühr/EintrGeb) und in vielen Fällen auch die Verkäufer (Immobilienertragsteuer/ImmoESt). Es wird daher oftmals nach Wegen gesucht, die Steuerlast zu reduzieren. Häufig

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Eigentümerpartner

2 Personen / eine Wohnung Mit dieser Information möchte ich Sie auf die Besonderheiten, die beim gemeinsamen Erwerb eines Wohnungseigentumsobjektes, also im Regelfall einer Eigentumswohnung oder eines Reihenhauses zu beachten sind, hinweisen. 1. Eigentümerpartnerschaft Wenn zwei Personen gemeinsam ein Wohnungseigentumsobjekt

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